Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt
Zum 01.10.2021 wird die erste Phase im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeits-(AU)-Bescheinigung umgesetzt und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zwischen den Ärzten und den Krankenkassen damit obligatorisch. Das Ausstellen schriftlicher Arbeitgeberausfertigungen der AU bleibt zunächst aber erforderlich. Diese eAU soll Entlastung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Ärzteschaft bringen.
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Erst mit der zweiten Phase der eAU-Umsetzung, beginnend ab 01.07.2022 soll die Übertragung der eAU-Daten von den Krankenkassen zu den Arbeitgebern erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt sollen dann die Arbeitgeberausfertigungen in Papierform grundsätzlich entfallen. Allerdings wird es auch künftig im Zusammenhang mit Störfällen erforderlich sein, dass zur Sicherstellung des Krankengeldes, aber auch der Entgeltfortzahlung, eine einheitliche Bescheinigung vorgehalten wird, welche im Bedarfsfall ausgedruckt werden kann. Dieser Ausdruck bedarf aufgrund der Systemumstellung jedoch einer Veränderung in der Umsetzung.
Mit dem Ziel der weitgehenden Digitalisierung wird daher die bisherige AU-Bescheinigung bereits zum 01.10.2021 geringfügig optisch angepasst. Die angepasste AU-Bescheinigung wird dann ab dem 01.10.2021 nur noch auf Basis des erstellten eAU-Datensatzes durch die Ärzte erstellt, wodurch bisherige Probleme mit händischen Angaben, Verschiebungen der Bedruckung durch Fehleinzüge oder Druckgrößenänderungen weitestgehend vermieden werden sollen.
Die optische Darstellung folgt weiterhin dem bewährten Muster, wird jedoch nicht mehr gelb hinterlegt sein. Die Anpassung stellt eine optische Gleichheit der Muster zwischen der Darstellung innerhalb der Systeme als auch auf dem Ausdruck dar und ermöglicht zudem die notwendige Erweiterung um das Feld „Unfall/Unfallfolgen“, welches ab dem 01.07.2022 auch den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden wird. Hierbei ist zu beachten, dass der Ausdruck zukünftig sowohl auf A4 als auch A5 erfolgen kann. Ab August 2021 soll ein Feldtest zur Sicherstellung des reibungslosen Starts der eAU zwischen Ärzten und Krankenkassen erfolgen, unter Einsatz der Echtsysteme. In Einzelfällen kann dann bereits der angepasste Ausdruck der AU-Bescheinigung zum Einsatz kommen.
> Erklärfilm der Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR zur eAU
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