Kulturministerkonferenz erkennt Natursteinpflastern als Kulturerbe an
Das Pflaster- und Steinsetzer-Handwerk ist in die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes für Deutschland aufgenommen worden. Das hat die Kulturministerkonferenz Anfang März bekanntgegeben. Auf der Liste stehen gefährdete Gewerke und Traditionen, deren Erhalt wünschenswert ist.
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Unter dem Motto „Wissen. Können. Weitergeben“ setzt die Deutsche UNESCO-Kommission seit 2013 das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes mit verschiedenen Aktivitäten um. Ziel ist, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes zu erhalten, zu pflegen und zu fördern. Anfang März hatten es fünf weitere Traditionen auf die deutsche Kulturerbe-Liste geschafft. Neben dem Pflasterhandwerk auch die hessische Apfelweinkultur, die Trakehner Zucht, der Willibaldsritt sowie das Brieftaubenwesen.
Gefährdet ist das Pflasterhandwerk in Deutschland besonders, weil es hier nicht mehr ausgebildet wird und die Techniken nur noch rudimentär im Rahmen von GaLa- und Straßenbauausbildung vermittelt werden. Die ehemals vorhandene Kunstfertigkeit droht damit verloren zu gehen. In Österreich - wo das Handwerk ebenfalls auf der nationalen Kulturerbeliste geführt wird - und der Schweiz ist die Situation dagegen besser.
Vorangetrieben hatte die Bewerbung der niedersächsische Bauunternehmer Rüdiger Singbeil aus Peine, der viel Zeit in das Verfahren gesteckt hatte.Überschattet wird die Eintragung durch ein Rumoren in dem Verein „Interessengemeinschaft Deutscher Pflasterer und Steinsetzer“, unter anderem in deren Namen Singbeil die Bewerbung auf den Weg gebracht hatte. Nachdem der Niedersachse aus Vorstand und Verein verdrängt wurde, betreut er die Eintragung nun weiter unter dem Zusammenschluss „Netzwerk Pflasterbau“, einem Zusammenschluss der Vereine IG Deutscher Pflasterer und Steinsetzer, Qualitätssicherung Pflasterbauarbeiten und Forum Natursteinpflaster.
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