Vorschussregelung für die Zeit ab 2009 beschlossen
Die Mitglieder der Vertreterversammlungen der Sozialversicherungsträger für den Gartenbau trafen sich Mitte Juni 2008 auf der Landesgartenschau in Bingen. Auf der Tagesordnung stand auch der Satzungsnachtrag, der die zukünftige Erhebung des Beitragsvorschusses bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft (BG) regeln soll. Dieser wurde einstimmig beschlossen.
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Hintergrund der Satzungsänderung ist die gesetzliche Vorgabe, ab 2009 Vorschüsse auf den BG-Beitrag des laufenden Jahres zu erheben. Die Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung, das heißt in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt die Vorschüsse einzuzahlen sind, hat der Gesetzgeber aber der Selbstverwaltung überlassen. Diese hat nun die entsprechenden Modalitäten in der Satzung bestimmt.
Zustimmung nicht leicht gefallen
Dass die Entscheidung, der Satzungsregelung zuzustimmen, nicht leicht falle, machten mehrere Mitglieder der Vertreterversammlung deutlich. Es komme aber darauf an, der BG für die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist nach Auffassung der Selbstverwaltung die von den Vertretern des Berufsstands erarbeitete Lösung sehr gut geeignet. Diese sieht vor, den BG-Beitrag einschließlich Vorschuss für das laufende Jahr zukünftig in drei Raten einzuziehen. Die Raten werden am 15. Mai, 15. August und 15. November des Jahres fällig.
Bei der Vertreterversammlung der Krankenkasse für den Gartenbau stand die Einführung der elektronischen Gesundheitskarten (eGK) im Focus, die ein Lichtbild des Versicherten enthalten soll. Hierzu müssen sämtliche Versicherte der Krankenkasse angeschrieben werden. Red
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