Behörden dürfen Rückbau von Schotterschüttungen verlangen
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat entschieden, dass Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen anordnen dürfen, dass Schotterschüttungen in Gärten beseitigt werden. Geklagt hatte ein Ehepaar, dem diese Aufgabe nun zuteil wird. Das meldet der Norddeutsche Rundfunk.
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Das Ehepaar aus Diepholz hatte Kiesbeete mit einer Fläche von 50 m2 angelegt und dort vereinzelte Pflanzen gesetzt. Das verstößt gegen die niedersächsische Bauordnung, nach der nicht überdachte Flächen zu begrünen sind, sofern sie nicht anders genutzt werden sollen (zum Beispiel als Parkplatz). Die Stadt hatte deshalb eine baurechtliche Verfügung gegen die Grundstücksbesitzer verhängt.
Sie klagten dagegen und vertraten die Ansicht, dass die Fläche wegen der einzelnen Pflanzen begrünt seien. Das OVG wies dies zurück. Das Urteil ist nicht anfechtbar.
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