Rückbau von Schottergärten im Land Niedersachsen
Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) hat für ihre Ausgabe vom vergangenen Sonntag ein richtungsweisendes Urteil zum Umgang mit Schotterschüttungen in Privatgärten aufgegriffen. Obwohl der Richterspruch das Land Niedersachsen betraf, könnte er Vorbildcharakter haben. Denn es gibt den Bauaufsichtsbehörden der Kommunen recht, die den Rückbau von Kies- und Schotterschüttungen verlangen.
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Von DEGA-Redakteur Tjards Wendebourg ("Der Kies muss weg") wollte die FAS wissen, welche Auswirkungen das Urteil über Niedersachsen hinaus hat.
Ein Verbot sei etwas anderes als die Durchsetzung eines Verbotes, meinte Wendebourg im Gespräch mit Birgit Ochs-Koffka von der FAS. Die Hauptwirkung sei, dass mehr Bewusstsein für das Problem geschaffen werde, das übrigens weit über die Kies- und Schotterschüttungen hinausreiche.
Trotzdem dürfte das Urteil in Niedersachsen auch den Kommunen in anderen Bundesländern den Rücken stärken. Vorvergangene Woche hatte dort der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg beschlossen, die Zulassung einer Berufung gegen die Entscheidung einer Vorinstanz abzulehnen. Die Hausbesitzer hatten gegen die bauaufsichtliche Verfügung der Stadt Diepholz Klage eingereicht, die Steine vor ihrer Haustür zu entfernen. Ihre Klage war vom Verwaltungsgericht Hannover abgewiesen worden. Nachdem das OVG nun eine Berufung abgelehnt hat, müssen die Kläger zur Schaufel greifen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
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