Wäscheleasing
Klausel zu verpflichtendem Wäscheankauf unwirksam
Die Kanzlei Allgäu legal (regiolegal.com) aus Isny informiert über einen Fall aus dem Bereich des Wäscheleasings von Arbeitskleidung. Mit Urteil vom 25. Mai 2022 hat das Landgericht Wiesbaden in einem von der Kanzlei betreuten Verfahren entschieden, dass die Klausel der MEWA Textil-Service AG & Co. Deutschland OHG zum Andienungsrecht (verpflichtender Wäscheankauf durch den Kunden) unwirksam ist.
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Die Klage auf Zahlung von 10.894,34 € nach ordentlicher Kündigung des Mietvertrags für den Ankauf von Altwäsche wurde kostenpflichtig abgewiesen. Die Klausel sei, so das Gericht, nicht hinreichend klar und belaste den Vertragspartner unangemessen. Damit kann MEWA keine Rechte aus dieser Klausel herleiten, sie hat zudem die Gerichts- und Anwaltskosten der Beklagten zu tragen._Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Redaktion ist ein weiterer vergleichbarer Fall bekannt. Ausführliches zu den Klauseln unter Webcode dega8524.
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