Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Unkrautbekämpfung

Grundstoffe können unter bestimmten Umständen eine Alternative sein

In der DEGA-Sonderbeilage zur Demopark 2023 (S. 23) wurde der Einsatz von Essig gegen Unkräuter als rechtswidrig dargestellt. Unser Pflanzenschutz-Autor Jochen Veser weist darauf hin, dass die Verwendung von Essig in bestimmten Fällen zulässig ist und weist auf eine übersichtliche Zusammenstellung des Pflanzenschutzamtes Berlin hin (siehe QR-Code oben).
Veröffentlicht am
Dieser Artikel ist in der erschienen.
PDF herunterladen
Artikel teilen:
Das Amt hat dort verschiedene Informationen und eine Tabelle zu den Grundstoffgenehmigungen zusammengestellt. Seit einiger Zeit ist Essig als Grundstoff gelistet und darf unter bestimmten Bedingungen als Herbizid eingesetzt werden. Die Kategorie der Grundstoffe wurde mit der europäischen Pflanzenschutz-Zulassungsverordnung im Jahr 2009 neu eingeführt. Im Gegensatz zu Pflanzenschutzmitteln erfordert das Inverkehrbringen von Grundstoffen keine Zulassung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Grundstoffe können auch im Haus- und Kleingarten von nicht beruflichen Anwendern eingesetzt werden.
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren