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Ersatzbaustoffe und Bodenschutz

Mantelverordnung in Kraft getreten

Am 1. August sind die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in Kraft getreten. Das sind die beiden wichtigsten Teile der sogenannten „Mantelverordnung“.

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Recyclingbaustoffe: Die Ersatzbaustoffverordnung soll eine bundesweit einheitliche Qualität eingesetzter Sekundärbaustoffe gewährleisten.
Recyclingbaustoffe: Die Ersatzbaustoffverordnung soll eine bundesweit einheitliche Qualität eingesetzter Sekundärbaustoffe gewährleisten.Tjards Wendebourg, Redaktion DEGA GALABAU
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Die beiden Verordnungen regeln die Wiederverwendung von mineralischen Abfällen und Nebenprodukten in technischen Bauwerken sowie das Einbringen von Materialien in oder auf den Boden (mehr dazu über den QR-Code). Seit Anfang des Monats gelten die Regeln der EBV etwa für den Unterbau von Gebäuden, Straßen- und Wegebau sowie Lärmschutzwälle und die der BBodSchV zum Beispiel für Vorhaben der Begrünung, Rekultivierung, Geländegestaltung sowie Verfüllung von Abgrabungen.

Die Anforderungen an das verwendete Material wie an seinen Einbau gelten grundsätzlich auch für genehmigte sowie laufende Vorhaben, bei denen der Materialeinsatz zum Beispiel noch auf Basis der LAGA-Mitteilung 20 geprüft und genehmigt wurde. Im Fall des Falles muss daher im laufenden Bauvorhaben auf Material umgestellt werden, das den neuen Materialwerten und der EBV-Güteüberwachung entspricht; ferner wird sich der Auftraggeber vergewissern müssen, dass Einbauweisen und -bedingungen des Materials den neuen Regeln entsprechen. Um solche Brüche in laufenden Vorhaben betreffende technische Bauwerke zu vermeiden, haben die meisten Bundesländer es bekanntlich per Erlass ermöglicht, dass die EBV schon seit Anfang 2023 angewendet wird.

Für geplante sowie laufende Vorhaben, die in den Geltungsbereich der neuen BBodSchV fallen („Landschaftsbau“, Verwertung mineralischer Abfälle außerhalb technischer Bauwerke), gilt Entsprechendes: Auch hier ist zu prüfen und sicherzustellen, dass das Vorhaben den neuen Regeln entspricht. Im Übrigen hatte der Gesetzgeber mit der Verabschiedung Mitte 2021 eine zweijährige Vorlaufphase eingeplant, die Auftraggebern und Ausführungsbetrieben Zeit für die Umstellung auf die neue Mantelverordnung bieten sollte.

Die DEGA-FM-Redaktion hat Ihnen die wichtigsten Infos in diesem Dossier zusammengestellt.

Der neue „Leitfaden zur Mantelverordnung: EBV, BBodSchV und DepV “ des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) beantwortet in acht Kapiteln konkrete Fragen, die bei landschaftsgärtnerischen Bau- und Entsorgungsmaßnahmen relevant sind. Der Leitfaden steht Mitgliedern zum Download auf www.galabau.de zur Verfügung.

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