Maut
Handwerkerausnahme bleibt bestehen
Auch 2024 bleiben Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5t in GaLaBau und Handwerk mautfrei. Das geht aus dem vom Kabinett beschlossenen 3. Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hervor.
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Alle anderen Verbrenner-Fahrzeuge des Güterkraftverkehrs ab 3,5 t werden ab 1. Juli 2024 in die Maut einbezogen. Zukünftig soll der Satz auch davon abhängen, wie viel CO2 ein Fahrzeug ausstößt. Von der Maut befreit sind bis 2025 emissionsfreie Lkw mit E-Antrieb, Wasserstoffverbrennung oder mit Brennstoffzelle. Ab 2026 wird die Befreiung von 100 auf 75 % gesenkt.
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