Rekord bei den Vertragsauflösungen
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Die Lösungsquote gibt die Zahl der vorzeitig aufgelösten Ausbildungsverträge an und ist keine Abbruchquote, denn viele Auszubildende schließen nach einer Vertragslösung erneut einen Ausbildungsvertrag in einem anderen Betrieb oder Ausbildungsberuf ab. Auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember) berechnet das BIBB jährlich die Vertragslösungsquote. Im Berichtsjahr 2022 wurden insgesamt 155.325 duale Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst. Gut ein Drittel dieser Vertragslösungen erfolgte in der Probezeit, ein weiteres Drittel danach, aber noch im ersten Ausbildungsjahr. Weitere knapp 23 % erfolgten im zweiten Ausbildungsjahr.
Spätere Vertragslösungen kommen eher selten vor. Erste Analysen zeigen: Je günstiger die Ausbildungsmarktlage aus Sicht der Jugendlichen, umso höher fällt die Lösungsquote aus. Es liegt daher die Annahme nahe, dass Auszubildende bei auftretenden Problemen im Ausbildungsverhältnis eher ihre Ausbildungsentscheidung revidieren und einen Wechsel vornehmen, wenn sie aufgrund der für sie aktuell günstigen Marktlage relativ einfach einen alternativen Ausbildungsplatz finden können. Aufgrund des momentanen Mangels an Bewerberinnen und Bewerbern sind möglicherweise Betriebe auch eher bereit, sich zu öffnen und Auszubildende einzustellen, die sie für weniger geeignet halten.
Dies könnte in der Folge häufiger zu Problemen im Ausbildungsverlauf und zu einer vorzeitigen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses führen. Um vorzeitige Vertragslösungen zu verhindern, sind Unterstützungsangebote für Jugendliche wichtig. Das machte auch das AuGaLa in seiner Ausbilder-Info deutlich. Darin hatte das Ausbildungsförderungswerk einmal alle Unterstützungsangebote zusammengetragen. Ausführliche Informationen finden Sie unter dem QRCode oder dem Webcode dega3989 im Informationspapier zu den aktuellen statistischen Befunden sowie mit einem Überblick über Angebote und Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise zur Reduktion vorzeitiger Vertragslösungen.
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