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Neu eingeführtes Gütezeichen

Gütegemeinschaft für Sportrasensysteme aus Naturrasen nimmt Fahrt auf

Führende Sportplatzunternehmen schließen sich zusammen, um eine gesicherte und verbesserte Qualität von Strapazierrasenflächen auf Sportanlagen zu gewährleisten.

von Martin Thieme-Hack erschienen am 16.08.2024
© Rinderknecht
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Eine gesicherte und verbesserte Qualität von hochbeanspruchten Rasenflächen auf Sportanlagen von der Beratung, über den Bau bis hin zur Pflege und Instandhaltung ist das grundsätzliche Interesse der Gütegemeinschaft Sportrasensysteme aus Naturrasen e. V. Die zur Erreichung dieses Ziels gegründete Gütegemeinschaft kann nun erste Erfolge vermelden.

Auf das neu eingeführte Gütezeichen der RAL Gütegemeinschaft Sportrasensysteme aus Naturrasen e. V. wurden nun die ersten Betriebe anerkannt. Insgesamt haben zehn der führenden Sportplatzbauunternehmen einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt. Vier von ihnen waren die Schnellsten: die Firmen Eurogreen GmbH (Rosenheim/WW, Betzdorf), GALABO GmbH (Münster), Helmut Haas GmbH (Wangen im Allgäu) und die Strabag Sportstättenbau GmbH (Lünen) haben bereits ihre Urkunde erhalten, sechs weitere Unternehmen haben ihre Unterlagen eingereicht und werden in der zweiten Jahreshälfte von den Fremdüberwachern besucht und geprüft.

„Wir liegen damit deutlich über unseren Erwartungen, was den Zuwachs an Mitgliedern betrifft“, so Felix Rumpf, Vorstand der Gütegemeinschaft Sportrasensysteme aus Naturrasen e. V.

Güteschutz – was ist das?

Der Begriff Güteschutz steht immer für eine fest definierte Kombination aus Eigen- und Fremdüberwachung. Dabei spielt die Fremdüberwachung eine besondere Rolle. Einmal jährlich müssen sich die Unternehmen, die das RAL Gütezeichen führen wollen, einer intensiven Kontrolle durch einen zugelassenen Prüfer unterziehen. Fremdüberwachung ist in vielen Bereichen schon seit langen eingeführt. So werden im Straßenbau alle Baustoffe nach den Vorgaben der entsprechenden Regelwerke verbindlich durch Fremdüberwachung gütegesichert.

Das RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. bietet durch Anerkennung und Zertifizierung die Möglichkeit zur Verleihung von Gütezeichen und stellt mit einer stetig neutral durchgeführten Überwachung sicher, dass die Güte- und Prüfbestimmungen zuverlässig eingehalten werden. Betriebe, die das RAL Gütezeichen nutzen, verpflichten sich zu kontinuierlichen Eigenüberwachungen und unterliegen einer regelmäßigen Fremdüberwachung durch neutrale externe Prüfeinrichtungen. Verstößt ein Unternehmen gegen die Kriterien, drohen ihm Sanktionen bis hin zum Entzug des RAL Gütezeichens.

Qualität von Anfang an

Die Gütegemeinschaft Sportrasensysteme aus Naturrasen e. V. sichert und verbessert die Qualität von Strapazierrasenflächen auf Sportanlagen von der Beratung über den Bau bis zur Pflege und Instandhaltung.

Ziel der Gütegemeinschaft ist es, die Qualität und fachgerechte Erstellung von Sportrasensystemen aus Naturrasen sowie die Instandhaltung und Pflege von Sportrasensystemen aus Naturrasen nachzuweisen und durch kontinuierliche Maßnahmen der Eigenüberwachung sowie eine mindestens einmal jährliche Fremdüberwachung fortlaufend zu sichern.

Die Gütezeichenbenutzer der Gütegemeinschaft Sportrasensysteme aus Naturrasen haben sich verpflichtet, folgende Grundsätze zu befolgen:

  • kooperative Bauabwicklung,
  • frühzeitige Umsetzung von Informationspflichten,
  • Budgetsicherheit bei eigener Planung.

Güteschutz bei öffentlicher Vergabe

Der besondere Vorteil liegt darin, dass die mit RAL Gütezeichen ausgezeichneten Leistungen immer festgelegte Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen. Auftraggeber können daher auf aufwendige Vor- und Nachprüfungen verzichten. Zudem kann eine Gütesicherung die Fehlerquote verringern.

„Wir als Planer begrüßen das System der unabhängigen Fremdüberwachung. Betriebe, die damit vertraut sind, stellen per se ihre Leistungen in hoher Qualität her und erleichtern uns und den Bauherren die Prüfungen im Rahmen der Vergabe. Sobald ausreichend Unternehmen mit einem Güteschutz am Markt sind, werden wir das System unseren Auftraggebern empfehlen“, so Ulf Elsner von PS+ LandschaftsArchitektur aus Osnabrück und Mitglied im Güteausschuss der RAL Gütegemeinschaft Sportrasensysteme aus Naturrasen e. V.

Wie geht es für die Gütegemeinschaft für Sportrasensysteme aus Naturrasen e. V. weiter?

Die ersten, bereits zertifizierten Betriebe planen nun die ersten Sportanlagen mit einem RAL-Gütezeichen zu versehen. Dazu werden die Sportanlagen vor Ausführung in der Bonner Geschäftsstelle gemeldet, wo die Fremdüberwachung unabhängig gesteuert wird. „Das zeigt, dass die in der Gütegemeinschaft organisierten Betriebe vom System der Fremdüberwachung überzeugt sind, denn die Fremdüberwachung ist mit Mehrkosten verbunden, sichert aber die Qualität der Bauleistung ab“, so Prof. Martin Thieme-Hack, Vorsitzender des Güteausschusses und damit verantwortlich für die Organisation der Fremdüberwachung.

Die Güteüberwachung umfasst dabei die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen, die korrekte Verwendung des Gütezeichens und beinhaltet eine laufende Eigenkontrolle sowie kontinuierliche Fremdüberwachung durch neutrale Prüfstellen. Die Mitglieder sind Unternehmen mit dem Schwerpunkt Sportplatzbau, Pflege und Instandhaltung, Planungsbüros mit dem Schwerpunkt Sportanlagen sowie Prüflabore und Institute und Kommunen bzw. andere Auftraggeber. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft kann ein Antrag bei der Geschäftsstelle gestellt werden, der dann im Vorstand beraten und beschlossen wird.

Für weitere Infos zu den Grundsätzen, wie zum Beispiel den Prüf- und Gütebestimmungen, den Mitgliedern sowie dem Vorgehen bei einem Mitgliedsantrag hilft die Website, aufrufbar unter: info@guetegemeinschaft-sportrasen.de.

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