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Ausbildungsbonus

Ausbildung: Fördergelder für Altbewerber

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales können Betriebe, die auf einem zusätzlichen Arbeitsplatz einen Altbewerber ausbilden, einen Ausbildungsbonus beantragen.
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Zu Gewährung dieses finanziellen Zuschusses müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Jugendliche

ohne Schulabschluss, mit Sonder- oder Hauptschulabschluss, die im Vorjahr die Schule verlassen haben und sich bisher erfolglos um eine Ausbildungsstelle bemüht haben,

mit sozialer Benachteiligung oder Lernbeeinträchtigung, die im Vorjahr die allgemein bildende Schule verlassen haben,

mit einem mittleren Schulabschluss, die seit einem Jahr, oder Jugendliche mit einem höheren Schulabschluss, die seit mehr als zwei Jahren eine Ausbildungsplatz suchen,

deren Ausbildungsbetrieb schließt und die aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen Schwierigkeiten haben, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden, sind förderfähig.


Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Ausbildung gestellt wird. Die Agentur für Arbeit prüft die Förderfähigkeit der Bewerber. Die Höhe des Ausbildungsbonus richtet sich nach dem allgemein üblichen Gehalt der Auszubildenden im ersten Lehrjahr und beträgt 4000, 5000 oder 6000 €. Für behinderte Menschen erhöht sich der Bonus um 30%.

Weitere Informationen gibt es vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Telefon 01805/676718,

http://www.bmas.de Red.

 

(c) DEGA online





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