BGL begrüßt Einigung, sieht höheren Mindestlohn aber kritisch
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) begrüßt, dass CDU/CSU und SPD sich auf ein Regierungsprogramm verständigen konnten. Zentrale Forderungen des BGL seien aufgegriffen worden. Kritisch sieht der BGL das Vorhaben, 2026 einen Mindestlohn von 15 Euro einzuführen. Das untergrabe die Tarifautonomie.
von BGL/Red erschienen am 14.04.2025Es seien gute Nachrichten, dass mit der Einigung die Weichen für eine rasche Regierungsbildung gestellt worden seien, sagte BGL-Präsident Thomas Banzhaf in Bezug auf den Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung. „Ich freue mich, dass die Stärkung der grünen und blauen Infrastruktur an verschiedenen Stellen explizit im Koalitionsvertrag verankert wurde“, meinte er. Dafür habe der Verband gekämpft und mache deutlich, dass die Klimaanpassung gerade in den Städten weiter hohe Priorität haben muss. „Der Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung sowie die Fortführung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz bilden eine wichtige Grundlage für klimagerechte Kommunen“, kommentiert Banzhaf. Aus dem noch zum Ende der 20. Legislaturperiode beschlossenen Sondervermögen würden diese Programme umfassende Mittel erhalten. Mit den nun im Koalitionsvertrag vereinbarten Programmen würden zentrale BGL-Forderungen nach umfassenden und bürokratiearmen Grünförderungen aufgegriffen, so der GaLaBau-Unternehmer.
Gute Ansätze erkennbar
Dass außerdem für die Sanierung kommunaler Sportstätten eine Milliarde Euro vorgesehen sei, sei ein starkes Signal für die Dringlichkeit längst überfälliger Modernisierung in diesem Bereich. Auch die schrittweise Verdoppelung der Städtebauförderung begrüßt der BGL-Präsident uneingeschränkt: „Grün ist Fördervoraussetzung im Rahmen der Städtebauförderung. Damit sind gute Rahmenbedingungen für die Klimaanpassung in den Kommunen gegeben.“ Der Koalitionsvertrag enthalte weitere richtige und wichtige Vorhaben zu Investitionen in die Infrastruktur, zur Förderung des Mittelstandes durch entschlossenen Bürokratieabbau, zu steuerlichen Anreizen und der Erleichterung der Zuwanderung von Fach- und Arbeitskräften, so der BGL-Präsident.
Eingriff in die Tarifautonomie befürchtet
Kritisch sieht der BGL die Aussage des Koalitionsvertrags, ein Mindestlohn von 15 Euro sei in 2026 erreichbar. Dies untergrabe aus Sicht des Verbandes die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission und ist als ein weiterer Angriff auf die Tarifautonomie zu werten. Hier hatte CDU-Generalsekretär aber schon versichert, dass die Entscheidung bei der Kommission und nicht dem Bundestag liege. Der designierte Bundeskanzler Friedrich Merz hatte außerdem gesagt, dass Steuererleichterungen und Mindestlohn unter Vorbehalt stünden. Auch das angekündigte Bundestariftreuegesetz sieht der BGL mit Sorge: Denn es droht die Tarifautonomie und damit die Freiwilligkeit der Tarifbindung auszuhebeln. Dieses Gesetz führt nicht nur zu erheblichen Abgrenzungsproblemen zu anderen Tarifverträgen (wie zum Beispiel dem Bauhauptgewerbe), sondern auch zu einer weiteren erheblichen bürokratischen Belastung in Ausschreibungsverfahren.
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