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Absetzbarkeit von Dienstleistungen

Steuervorteile ab 2009 für private Haushalte

Im Zuge des Entlastungspakets der Bundesregierung können haushaltsnahe Dienstleistungen künftig noch besser steuerlich geltend gemacht werden. Für Haushaltshilfen oder Gartenpflege können private Haushalte 20 % der Kosten für diese Leistungen von ihrer Steuerschuld abziehen – maximal 4000 €.

 



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Zu diesen absetzbaren haushaltsnahen Dienstleistungen zählen allerdings keine Handwerkerleistungen. Diese können seit 2006 mit bis zu 600 € von der Steuer abgezogen werden. Red.

 

(c) DEGA online



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