Absetzbarkeit von Dienstleistungen
Steuervorteile ab 2009 für private Haushalte
Im Zuge des Entlastungspakets der Bundesregierung können haushaltsnahe Dienstleistungen künftig noch besser steuerlich geltend gemacht werden. Für Haushaltshilfen oder Gartenpflege können private Haushalte 20 % der Kosten für diese Leistungen von ihrer Steuerschuld abziehen – maximal 4000 €.
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