Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Mini-GmbH

GmbH-Gründung vereinfacht

Am 1. November 2008 traten wichtige Änderungen des GmbH-Rechts in Kraft. Sie erlauben eine „Mini-GmbH“, vereinfachen die Gründung einer GmbH und beschleunigen die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.

 



Veröffentlicht am
Artikel teilen:

 

Fragen wie: „Braucht man noch 25000 € zur Gründung einer GmbH?“, „Ist die „Mini-GmbH“ für mich sinnvoll?“, „Kann aus der „Mini-GmbH“ eine normale GmbH werden?“ und „Brauche ich einen Notar zur Gründung einer Gesellschaft?“ beantwortet der Leitfaden auf der Homepage des sächsischen Justizministeriums mit Musterprotokollen. Er informiert Unternehmensgründer anhand von Beispielen über die „Mini-GmbH“ und über die vereinfachten Regeln zur Gründung und Eintragung. Ab sofort kann man im Internet unter http://www.justiz.sachsen.de ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen zur Unternehmensgründung abrufen. Einen Beitrag dazu lesen Sie in DEGA 50/2008.JMS

 

(c) DEGA online



0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren