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18. Baubetriebstage_2026

„Alle suchen Fehler“

Ist die VOB noch zeitgemäß? Bei den Osnabrücker Baubetriebstagen (6./7. Februar) hieß es, sie habe Kratzer bekommen. Bei der Beleuchtung des Themas „Störungen im Bauablauf“ wurde die ganze Bandbreite der Kundenbetreuung zwischen Großbaustelle und Privatkundschaft gezeigt, inklusive des unterschiedlichen Umgangs mit Mehraufwand und Nachträgen sowie der Fehlersuche als Geschäftsmodell.

von Tjards Wendebourg, Redaktion DEGA GALABAU erschienen am 08.02.2026
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Baubetriebstage 2016
Baubetriebstage 2016 © Tjards Wendebourg, Redaktion DEGA GALABAU
Prof. Martin Thieme-Hack
Prof. Martin Thieme-Hack © Tjards Wendebourg, Redaktion DEGA GALABAU

Vielleicht war es dem schlechten norddeutschen Wetter geschuldet. Vielleicht war die Themenmischung aber auch so spannend. Die 18. Baubetriebstage waren mit 220 Besucherinnen und Besuchern im Hörsaal in Haste ausgebucht. Deren Erwartungen dürften nicht enttäuscht worden sein, denn Prof. Martin Thieme-Hack und Kai Breumann als Organisatoren hatten wieder ein breites Programm zusammengestellt, das einerseits über den Tellerrand hinausreichte und andererseits das Thema aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtete. Dabei war die übliche Spannungskurve – am ersten Tag Theorie, am zweiten Tag Praxis - dieses Mal besonders deutlich herausgearbeitet. Denn am ersten Tag hatten die Juristen das Wort – und die zeigten sich spitzfindig.

Prof. Dr. Wolfgang Voit von der Uni Marburg etwa stelle in seinem Vortrag „Die Behandlung von Störungen und Änderung nach dem BGB-Bauvertragsrecht“ fest, dass es auch ohne VOB/B geht. Seit das Bauvertragsrecht 2018 in das Bürgerliche Gesetzbuch verankert ist, ließen sich Verträge auch nach BGB abwickeln. Es sei sogar fraglich, ob die Vereinbarung der VOB/B noch zeitgemäß ist, meinte er. Die Vorteile seien nur gefühlt und mit Wirksamkeitsrisiken erkauft. Öffentliche Auftraggeber sollten von der Verwendung der VOB/B freigestellt werden, lautet seine Empfehlung. Genau das läuft ja gerade in NRW für die Kommunen als großer Feldversuch.

Martin Freitag vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie wies in seinem Vortrag über Bauablaufstörungen auf die Regelungslücke im §642 hin, die der BGH bereits 2017 festgestellt hatte. Dabei geht es um den Ersatz von Kosten, die durch Bauablaufstörungen entstehen. Freitag stellte zwei Lösungsansätze vor, die auf dem 8. Deutschen Baugerichtstag 2021 und vom Deutschen Anwaltsverein entwickelt wurden. So empfiehlt der Baugerichtstag die Einführung eines neuen §650xy ins BGB, der Anwaltsverein will den 3642 ergänzen. Freitag vertrat die Ansicht, dass BGB und VOB/B harmonisiert werden müssten, wollte sich dafür aber noch auf keine Aussagen zum Zeithorizont festlegen.

Rechtsanwalt Christian Schostag vom Zentralverband der Bauindustrie (ZDB) erläuterte typische Fallstricke bei Verträgen mit Verbrauchern und wies auf den Mustervertrag hin, den der ZDB zusammen mit Haus und Grund entwickelt hat. Viele Vorschriften seien Verbrauchern ja nicht bekannt, weshalb Aufklärung besonders wichtig sei. In diesem Zusammenhang erinnerte er eindringlich an die Bedeutung des Widerrufsrechts und die Bedeutung der Widerrufsbelehrung. Verbraucher können ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen einen Vertrag widerrufen. Das Widerrufsrecht gelte auch für Nachträge und löse eine Frist von 30 Tagen ab Eingang des Änderungsbegehrens aus, in der der Kunde Zeit habe zu reagieren. Kein Widerrufsrecht gelte, wenn:

  • Der Vertrag in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers abgeschlossen wird,
  • es eine gemeinsame Besichtigung im Haus des Auftraggebers gibt,
  • der Bauherr ein Angebot des Auftragnehmers erst am Folgetag annimmt oder
  • es sich um Notreparaturen handelt.

Aus Sicht seines Verbandes hat das Widerrufsrecht im Bauvertrag nichts zu suchen. Der Bauvertrag sei durch den Gesetzgeber auf Basis der europäischen Sicht auf das Baurecht dort hineingeraten.

Den Abschluss machte Rechtsanwalt Moritz Lennich von der Kanzlei franz+partner aus Köln. Er ordnete Mehr- oder Minderkosten sowie tatsächlich erforderliche Kosten ein. Der BGH hatte bereits am 8.8.2029 entschieden, dass die VOB/B bei der Preisfindung für Mehrmengen von über 10 % eine Lücke aufweist, die durch ergänzende Auslegung geschlossen werden muss. Diese muss auf die Tatsächlichkeit und Erforderlichkeit der Kosten abheben. Lennich sieht hier weiteren Rechtsprechungsbedarf, wie „tatsächlich erforderlich“ – aus seiner Sicht besser „tatsächlich und erforderlich“ – zu definieren sei. In Beispielen stellte er dar, wie sich Mehraufwendungen abgerechnet lassen.

Die anschließende Podiumsdiskussion zum Abschluss des ersten Tages machte viele Aspekte im Gespräch noch mal etwas deutlicher. So war Konsens, dass man mit den „Kratzern auf der VOB/B“ leben kann und sich Thieme-Hack kein zweites Buch (das BGB) neben der VOB anschaffen muss. Rege Diskussionen gab es um die 30-Tages-Frist im Widerrufsrecht, die laut Freitag vom Bundesrat in das Gesetz eingebracht wurde. Thieme-Hack fasst zusammen, dass alle Referenten eine Lanze für das Bauvertragsrecht gebrochen hätten.

Unterschiedliche Strategie

Während es am ersten Tag um die Auslegung von Paragrafen ging, zeigten am zweiten Tag die Unternehmer, mit welch unterschiedlichen Strategien und Philosophien sie den Markt bearbeiten. Die Beispiele reichten vom Handschlag als Vertragsgrundlage bis zum ausgefuchsten Nachtragsmanagement.

Den ersten Aufschlag machte Boris Bossmann von der Ammann Gartenbau AG in Meilen mit der Aussage: „Wir machen Verträge per Handschlag – mehr brauchen wir nicht.“ Der Wahlschweizer kommt eigentlich vom Niederrhein, hat in Weihenstephan studiert und ist als Galanet-Partner im Privatgartengeschäft zuhause – zu 55% in der Pflege. Sympathie und Vertrauen schlagen Paragrafen, lautet das Motto des Unternehmens. Papier erstickte das Tempo. „Mit Verträgen verlieren wir Produktivität, Geschwindigkeit und Kundennähe“, mehr Schriftverkehr mache ja nicht automatisch weniger Streit, findet Bossmann. „Es verringert meine Prozesskosten, wenn ich dem Kunden vertraue.“ Bossmann nennt das System „Handshake plus“. Es besteht aus dem eigentlichen Handschlag, fixierte Spielregeln und einem System aus einfachen, wiederholbare Schritten. Das Entscheidungs-Tool ist die Handschlag-Ampel, bei der die Kunden nach Ampelfarben klassifiziert und vertraglich behandelt werden. Wichtig sei, dass die Kultur stimmt und die müsse der Chef vorleben.

Für den erkrankten Landschaftsbau-Unternehmer Jürgen Widl sprangen spontan zwei Referenten aus dem Auditorium ein und boten spannende Einblicke in zwei auf Großbaustellen ausgerichtete Unternehmen.

Philipp Hütter von der Frauenrath-Gruppe in Heinsberg sagte: „Wir wollen gemeinsam etwas machen – zumindest wollen wir, dass der Gegenüber den Eindruck dessen bekommt“, pointierte er und zeigte seine Strategien auf, Nachträge geschickt zu verkaufen. So warb er dafür, dem Auftraggeber den Mehrwert von Änderungen aufzuzeigen, riet dazu, selbst planerisch und ausschreibend tätig zu werden, sowie Nachträge in kleinen Dosen darzureichen. Überhaupt gäbe es bei Frauenrath keine Nachträge, sondern „Zusatzangebote“ oder „Angebote zur Änderung“. Das klänge immer besser. „Wir schauen, dass die Leute das Gefühl haben, dass unser Angebot das ist, was zu ihnen passt“, schmunzelte Hütter. Im 1868 gegründeten Unternehmen ist mittlerweile die 7. Generation an den Start gegangen.

Gerhard Dörries aus Einbeck hat sich auf komplexe Großprojekte spezialisiert, die er mit eigenem 20-Mann-Team und kleinem Overhead als Montagebaustellen abwickelt. Er lebt vom Vertrauen sowie Mund-Propaganda und geht wegen der Abwicklung von maximal zwei Baustellen parallel ein hohes Risiko ein. „Wir sind ein kleiner GU für den Landschaftsbau“, erklärt der Unternehmer, der das vor 100 Jahren als Friedhofsgärtnerei gegründete Unternehmen 1977 in den GaLaBau geführt hat. Nachträge kämen bei ihm oft vom Kunden und basierten in der Regel auf Planungsfehlern – ganz besonders seien das fehlerhaft geplante Gewerkeübergänge. „Wir machen schon gerne Nachträge. Das ist ein Zusatzgeschäft“, sagt Dörries. Um die nötige Sicherheit zu bekommen, informiert es sich im Vorfeld gründlich über den Kunden, arbeitet mit Versicherungen und Vorkassebürgschaften. Wichtig sei aus seiner Erfahrung im Vorfeld auch zu klären, wer überhaupt beauftragen darf.

Der Sachverständige und bdla-Fachsprecher für Normenwesen Tom Kirsten aus Dresden nahm die andere Perspektive ein. Sein Vortrag stand unter dem Motto: „Die Bauüberwachung muss Nachträge verhindern, nur wie?“ Gründe für Nachträge seien Mengenabweichung, geänderte Leistungen, zusätzliche Leistungen und Störungen im Bauablauf. „Es ist gut, wenn der Bauüberwacher bei der Ausführungsplanung mit dabei ist“, meinte er. Eine konkrete Schnittstellenliste sei ebenso sinnvoll, wie die Übernahme der Leistungsphase 6 HOAI durch die Bauüberwachung. Nachtragsmanagement sei im Übrigen nicht gleich Nachtragsabwehr. „Die meisten Auftraggeber honorieren, wenn die Baustelle ruhig und fair läuft“, hat Kirsten festgestellt und empfahl, Einigungen direkt während der Bauphase zu erzielen.

Maximilian Böttinger vom kurpfälzischen Traditionsunternehmen Böttinger Landschaftsbau aus Dossenheim beschrieb seine Strategie, Nachträge durch partnerschaftliche Zusammenarbeit zu vermeiden. Er setzt auf plangenaue Ausschreibung, die Mehraufwand vermeidet, gewerkeübergreifende 3D-Planung, eine intensive Kollisionsprüfung, das frühzeitige Prüfen, die Planung und der Massen. Derzeit sei das noch Ingenieursaufgabe, die in Zukunft durch die KI ersetzt werden soll. Alles das sei Teil der Arbeitsvorbereitung. Maschinensteuerung sorgt dabei für Effizienzsteigerung. Sein Mehrerlös ergibt sich aus im Vorfeld auf die notwendigen Veränderungen ausgerichteter Angebotssumme und effizienterem Bauablauf ohne Störungen. Er plädiert für die Unterstützung der BGL-Initiative zur Beibehaltung der Losvergabe. Eine Abschaffung würde eine massive Benachteiligung des mittelständischen GaLaBau bedeuten. Als abschließenden Tipp wies er auf das BIM-Handbuch von MTS hin.

Den Abschluss machte Jens Korber von Münsterland plus aus Greven (siehe DEGA GALABAU 6/2023) Das 2011 von ihm gegründete Unternehmen hat sich zu einer Unternehmensgruppe mit 120 Mitarbeitenden entwickelt. Sein Thema: „Nachträge erkennen und durchsetzen“. Er brachte gleich einen Strauß eingängiger Merksätze mit, etwa „Nachträge sind kein Streit – sie sind das Ergebnis von Veränderungen.“ Oder: „Die meisten Nachträge scheitern nicht am Recht – sondern am Erkennen“. Seine Unternehmen setzen auf vorzeitige Prüfung der Unterlagen auf Planungsfehler, durch KI-gestützte Plausibilitätsprüfung, Bieterfragen und das hartnäckige Anfordern von Planunterlagen. Seine Quellen, um Nachträge zu generieren, sind nämlich unvollständige Planunterlagen, geänderte Ausführungsreihenfolge, kleinteiliges (behindertes) Arbeiten, Baugrund/Bestand/Schnittstellen, Behinderungen durch andere Gewerke, Planung, fehlende Entscheidungen oder das „Mach erstmal, wir klären das später“. Er riet zur Durchsetzung von Nachträgen durch Haltung & Klarheit. Ein Nachtrag sei kein Angriff und sollte sachlich, ruhig und faktenbasiert vorgetragen werden. Es gelte, die Beziehung zum Auftraggeber zu schützen, aber keine Ansprüche nicht zu verschenken. Natürlich müsse man seine Ansprüche auch kennen. Außerdem gelte der Merksatz „Timing schlägt alles“. Die Anzeige sei vor der Ausführung zu äußern, Bedenken oder Behinderungen seien sofort zu melden. Damit sollte man nicht auf die Abrechnung warten. Korber empfahl eine schlanke Dokumentation inklusive Bautagebuch, Fotos (vorher/nachher) und Kurzprotokollen gegen „Baustellenamnesie“. Außerdem sollte niemand Leistung ohne Auftrag ausführen und statt WhatsApp-Nachrichten lieber Mails schreiben. Nachtragsmanagement sei Führung und kein juristischer Akt, findet Korber und erwartet als Bauleiter der Zukunft keinen reinen Techniker, sondern einen „Unternehmer auf Zeit“. Digitalisierung helfe, ersetze aber nicht das Denken. Seine Botschaften lauteten:

  • Nachträge erkennt man früh oder gar nicht.
  • Die VOB ist dein Freund.
  • Durchsetzen heißt, sachlich bleiben, nicht laut werden.
  • Wer die Nachträge im Griff hat, führt Projekte wirtschaftlich,.
  • Du brauchst keinen Rechtsanwalt, um deine Ansprüche durchzusetzen.
  • Setze immer Fristen.
  • Planer und Architekten stehen nicht über dir.
  • Aktive Projektsteuerung findet auf Augenhöhe statt.

Das letzte Wort hatte Prof. Martin Thieme-Hack mit seiner launigen Zusammenfassung, in der er noch einmal daran erinnerte, dass weiter die alte Regel gilt: Erst planen, dann bauen. „Ich habe außerdem mitgenommen: Unser Gesetzgeber hat ein gutes Gesetz gemacht, das in Teilen besser ist, als das umfassende Anordnungsrecht der VOB“, sagte er. Eine prozentuale Umplanungspauschale sei schon deshalb eine gute Idee, weil dann jeder Gemeinderat die Folgen von schlechten Planungen verstehe. Er fasst zusammen, dass alle auf der Suche nach Fehlern. „Das ist unser Geschäft. Das sind unsere Spielregeln“, meinte der Hochschullehrer. „Aber wir arbeiten gemeinsam an einer Lösung.“

Auch die 18. Baubetriebstage erfüllten im Hinblick auf Themen, Organisation und Gastfreundlichkeit wieder voll die Erwartungen. Der traditionelle Baubetriebstreff in der Hausbrauerei Rampendahl am Ende des ersten Tages, erwies sich einmal mehr als wertvolle Info-Börse und Familientreffen der ehemaligen Osnabrücker.

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