Gehölze: Frost verursachte erhebliche Schäden
Die strengen Fröste zum Jahreswechsel haben bei vielen Gehölzarten zu erheblichen Schäden geführt, teilt die LWK Nordrhein-Westfalen mit. Temperaturen von bis -25 °C haben insbesondere die Pflanzenteile geschädigt, die nicht durch Schnee bedeckt waren. Betroffen sind immergrüne Laubgehölze, wie Rhododendren, viele Kirschlorbeer- und Schneeballarten.
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Die jetzt bereits sichtbaren Symptome, wie braune Blattflächen, eingerollte und vertrocknete Blätter, zeigen das Ausmaß der Schäden: zum Teil sind ganze Pflanzenteile erfroren. Durch die sehr hohen Temperaturunterschiede an Baumstämmen sind Frostrisse nicht nur an Obstbäumen, sondern auch an Ahorn, Linde, Kastanie und anderen Baumarten zu befürchten.
Verantwortlich ist die hohe Differenz zwischen Tages- und Nachttemperatur von mehr als 20 °C. Die Frostrisse sind zumeist auf der, der Sonne zugewandten Südseite zu finden. Selbst wenn Obstbäume gekalkt wurden, können an Ästen in den Kronen Risse auftreten.
Nicht nur in Höhenlagen hat der über Wochen bis zu 40 cm tief gefrorene Boden bei immergrünen Laub- und Nadelgehölzen zum Vertrocknen ganzer Pflanzen geführt. Die Gehölze haben tagsüber stark Wasser verdunstet, konnten aber aus dem tief gefrorenen Wurzelbereich nicht ausreichend Nachschub ziehen. Das eigentlich Ausmaß der Schäden an Gehölzen wird Teil erst in einigen Wochen zu sehen sein. LWK NRW
Verantwortlich ist die hohe Differenz zwischen Tages- und Nachttemperatur von mehr als 20 °C. Die Frostrisse sind zumeist auf der, der Sonne zugewandten Südseite zu finden. Selbst wenn Obstbäume gekalkt wurden, können an Ästen in den Kronen Risse auftreten.
Nicht nur in Höhenlagen hat der über Wochen bis zu 40 cm tief gefrorene Boden bei immergrünen Laub- und Nadelgehölzen zum Vertrocknen ganzer Pflanzen geführt. Die Gehölze haben tagsüber stark Wasser verdunstet, konnten aber aus dem tief gefrorenen Wurzelbereich nicht ausreichend Nachschub ziehen. Das eigentlich Ausmaß der Schäden an Gehölzen wird Teil erst in einigen Wochen zu sehen sein. LWK NRW
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