Neuregelung stellt hohe Anforderungen an Betrieb und Ausbilder
In Niedersachsen wurde das Berufsbild „Werker/Werkerin“ für den Gartenbau präzisiert und in eine neue Ausbildungsregelung gegossen, die speziell auf die Bedürfnisse behinderter Menschen zugeschnitten ist. Die Ausbildung erfolgt in Gartenbaubetrieben oder in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten, die strenge Qualitätsstandards und Auflagen erfüllen müssen.
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Die Ausbilder müssen Erfahrung in der Arbeit mit behinderten Menschen nachweisen. Zudem ist während der Ausbildungszeit eine Betreuung Azubis durch Sozialpädagogen, der Ärzte und Psychologen zu gewährleisten. Die neue Regelung orientiert sich an der Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner, allerdings auf niedrigerem Niveau. Sie soll die Absolventen in die Lage versetzen, Arbeiten nach Anleitung selbstständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren.
Die Ausbildung „Werker/Werkerin im Gartenbau“ ist in Niedersachsen derzeit in etwa 50 Betrieben möglich und wird in den Fachrichtungen Baumschule, Friedhofsgärtnerei, GaLaBau, Gemüsebau und Zierpflanzenbau angeboten. Weitere Informationen erteilen die Ausbildungsberater der Landwirtschaftskammer (siehe http://www.dega.de, dega1835). LWKN
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