Antworten auf wichtigste Fragen
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Muss ein Berufsgrundschuljahr als erstes Lehrjahr angerechnet werden? Welche Ausbildungsmittel müssen vom Betrieb gestellt werden? Können unentschuldigte Fehlzeiten des Lehrlings von der Ausbildungsvergütung oder vom Urlaub abgezogen werden? Diese und 65 andere Fragen rund um die Berufsausbildung hat die Handwerkskammer Düsseldorf zusammengestellt und beantwortet. Das Infoheft richtet sich an Ausbilder und Arbeitgeber, beantwortet aber auch Fragen von Auszubildenden. Die Broschüre gibts kostenlos unter: Telefon 0211/8795-632 oder ausbildungsberatung@hwk-duesseldorf.de . Red
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