Neue Kennzeichnungspflicht
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Mit Inkrafttreten der neuen Düngemittelverordnung müssen Substrathersteller zukünftig umfangreiche Kennzeichnungsauflagen erfüllen – insbesondere bei Substraten aus mineralischen Ausgangsstoffen für die Dachbegrünung und Baumpflanzungen. So sind die Bestandteile zu benennen und Nähr- und Schadstoffgehalte zu deklarieren. Der Gesetzgeber fordert außerdem Angaben zur sachgerechten Anwendung und Lagerung. GGS
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