Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Umweltrecht: Kabinett beschließt vier Gesetzentwürfe zur Neuordnung

Das Bundeskabinett hat am 11. März auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel Entwürfe für vier einzelne Änderungen des Umweltrechts beschlossen. "Mit diesen Einzelgesetzen ziehen wir die Konsequenzen aus dem Scheitern des Umweltgesetzbuches, gegen das sich die Union leider weiter sperrt. Daher müssen wir im Umweltrecht jetzt retten, was noch zu retten ist“, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:
Die vom Kabinett beschlossenen Entwürfe novellieren im Wesentlichen das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und das Strahlenschutzrecht. Zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt gehörten diese Neuerungen ursprünglich zum Umweltgesetzbuch (UGB).

Die vier Gesetzentwürfe werden jetzt zügig dem Parlament zugeleitet, damit sie noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden können. "Ich appelliere an die Union, sich bei den anstehenden Beratungen konstruktiv zu verhalten. Den Einzelgesetzen dürfen jetzt, anders als beim Umweltgesetzbuch, keine Steine mehr in den Weg gelegt werden", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.

Der Bundesumweltminister betonte vor allem die Dringlichkeit der Neuregelungen im Wasser- und im Naturschutzrecht. "Ohne neue bundeseinheitliche Vorschriften im Wasser- und Naturschutzrecht droht uns in diesen Bereichen ab dem nächsten Jahr eine völlige Rechtszersplitterung. Das ist schlecht für die Umwelt, aber auch für die Wirtschaft", sagte Gabriel.   BMU

(c) DEGA GALABAU online
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren