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Motorsägenausbildung: Qualitätssicherungssystem in der Fortbildung eingeführt

Das Angebot am Lehrgängen und Fortbildungen ist groß und vielfältig. Insbesondere bei der „Motorsägenausbildung“ wird der Markt immer größer und undurchsichtiger. Zum Verdruss von Arbeitgebern und Lehrgangsteilnehmer entsprichen Lehrgänge jedoch häufig nicht dem Niveau, das nach den Unfallverhütungsvorschriften gefordert ist. Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft hat deshalb ein System zur Sicherung von Qualität bei den überbetrieblichen Fortbildungslehrgängen AS-Baum I und AS-Baum II auf den Weg gebracht.
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Damit sollen erstmals Qualität von Fortbildungsbetrieb und Ausbildern festgeschrieben werden, um die in den Unfallverhütungsvorschriften enthaltenen Rahmenlehrpläne umzusetzen. Diese „Richtlinie für die Begutachtung von Fortbildungsstätten und Ausbilder/innen-Eignung für AS-BAUM I und AS-Baum II“.

Das Verfahren ist grundsätzlich freiwillig und betrifft nur Schulungsstätten, die mehr als 30 Teilnehmer im Jahr in den Lehrgängen AS-Baum I oder AS-Baum II ausbilden. Sowohl die fachliche Eigung der Ausbilder als auch der Ausbildungsstätte wird von der Gartenbau-BG überprüft. Die begutachteten Fortbildungsstätten werden in eine Liste von qualitätsgesicherten Betrieben aufgenommen. Red

(c) DEGA GALABAU online
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