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Konjunkturpaket II

Vergaberecht ­wurde vereinfacht

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Mit dem Konjunkturpaket II, das am 27. Januar 2009 von der Bundesregierung beschlossen wurde, ist das Vergaberecht auf Bundesebene vereinfacht worden. Die neuen Vergabekriterien sehen vor, dass die Schwellenwerte für Ausschreibungen angehoben und so Vergabefristen verkürzt werden.

Demnach können Bauleistungen bis zu 100000€ ohne Ausschreibung freihändig vergeben werden. Bisher lag die Grenze bei 30000€.

Beschränkte Ausschreibungen sind bis zu einem Auftragswert von 1 Mio. € – bisher 100000€ – erlaubt. Baumaßnahmen von mehr als 5 Mio. € müssen weiterhin europaweit ausgeschrieben werden. Die Regelungen sollen für zwei Jahre gelten. Präqualifizierte Unternehmen müssen bei der Vergabe vorrangig beachtet werden. Aber auch nicht präqualifizierte Unternehmen können aufgefordert werden, wenn ihre Eignung durch Einzelnachweis nach den üblichen Regeln gegeben ist. Gründe und Auswahl der Unternehmen müssen nach wie vor dokumentiert werden. Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben dabei unberührt.Red

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