Jährliche Unterweisung Sicheres Arbeiten mit ortsveränderlichen Kranen
Mitarbeiter müssen regelmäßig/mindestens 1 x jährlich unterwiesen werden. Die Durchführungs-, Teilnahme- und Dokumentationspflicht besteht u. a. gemäß Arbeitsschutzgesetz §§ 12 und 15 sowie der DGUV Vorschrift 1 §§ 4 und 15.