Einfahrrestriktionen – jetzt können und müssen Kommunen entscheiden
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Das Urteil ist nicht bundeseinheitlich und gestaltbar. Fest steht jedoch: Als Folge der Entscheidung müssen Fahrverbote schnellstmöglich in NOX- und Feinstaub-Brennpunkten (explizit genannt sind Stuttgart und Düsseldorf, aber auch weiteren Städte mit erhöhten Stickoxid-Werten sind in der Pflicht) in Kraft treten. Der deutsche Städte- und Gemeindebund als Vertreter der Kommunen bezeichnet es bereits als "Irrglauben", mit der Bestätigung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge durch das Bundesverwaltungsgericht sei eine Lösung des Schadstoffproblems gefunden.
Für viele Handwerker oder Lieferverkehre, die ihre Fahrzeuge aufgrund geringer Kilometerleistungen und teilweise teurer Arbeitsgeräte (z.B. Kran) oder Inneneinrichtungen (Montage) über lange Zeiträume nutzen, kann das existenzbedrohend sein. Die allerorten als Universal-Lösung gepriesene Elektromobilität scheidet in den meisten Fällen aufgrund betriebswirtschaftlicher Gründe schon des Preises wegen aus. Systembedingte Beschränkungen wie z.B. die Reichweite, die den Benutzer räumliche Flexibilität kostet, passen ebenfalls in kein Geschäftsmodell.
Mit Methan (Biogas, Erdgas) erhöhen sich die Freiheitsgrade ganz entscheidend, weil die hohe Energiedichte den mobilen und sauberen Kraftstoff gerade für urbane / kommunale Einsätze prädestiniert. Alle Schadstoffkomponenten unterschreiten selbst die des sauberen Euro 6 Diesels signifikant. Feinstaub ist unterhalb der Nachweisgrenze und die Stickoxide – Grund der drohenden Einfahrrestriktionen – ca. 60% darunter. Durch das stöchiometrische Brennverfahren der IVECO Motoren von FPT Industrial entfallen auch dieseltypische Druckspitzen und das Fahrzeug läuft im Schnitt 4 dB leiser. Das entspricht einer Geräusch-Halbierung. Bei Verwendung von Bio-, Wind- oder Deponiegas lässt sich der CO2 Ausstoß fast beliebig absenken. Ein Vorteil, den man der E-Mobilität fälschlich immer automatisch unterstellt, aber dort auch nur bei Verwendung erneuerbar erzeugten Stroms gilt. Und last but noch least gilt: es handelt sich um eine bezahlbare und somit betriebswirtschaftliche Lösung.
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