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Schaden durch Akku-Brände vermeiden

Sicherer Transport und Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus für Werkzeuge

Immer leistungsfähigere Lithium-Ionen-Akkus erlauben den kabellosen Einsatz von Elektrowerkzeug. War es früher nur der klassische Akkuschrauber, so erleichtern heute akkubetriebene Bohrhämmer, Trennschleifer, Sägen etc. die Arbeit. Oft wird jedoch übersehen, dass Lithium-Ionen-Akkus besondere Anforderungen an den Umgang stellen, um Brandgefahren auszuschließen. CEMO, der Spezialist für den Umgang mit Gefahrgut, hat nun für Transport und Aufbewahrung eine Akku-Systembrandschutzbox entwickelt, um den sicheren Umgang mit diesen Akkus zu im Alltag zu erleichtern.
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Durch eine spezielle Brandschutzauskleidung und formbare Spezialkissen schützt die schlagzähe Kunststoffbox den Akku vor Beschädigung und im Brandfall die Umgebung vor Feuer.
Durch eine spezielle Brandschutzauskleidung und formbare Spezialkissen schützt die schlagzähe Kunststoffbox den Akku vor Beschädigung und im Brandfall die Umgebung vor Feuer. CEMO
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Die Box mit stabilen Tragegriffen gibt es in zwei Größen mit 40 x 30 cm Grundfläche und 21,5 oder 34 cm Höhe. Sie ist für Lithium-Akkus der UN-Verpackungsgruppe II, also die üblichen Werkzeugakkus zugelassen. Durch eine spezielle Brandschutzauskleidung und formbare Spezialkissen schützt die schlagzähe Kunststoffbox (Bild 1) die Akkus vor Erschütterungen und im Brandfall die Umgebung vor Feuer. Die Box mit ihren Gefahrgut-Aufklebern erfüllt alle Vorschriften für einen sicheren Akku-Transport auf der Straße und die stationäre Lagerung, auch für Akkus, die durch Sturz, Schlag oder Überhitzung beschädigt wurden.

Sorgfaltspflicht ernst nehmen

Im rauen Arbeitsalltag ist ein sachgemäßer Umgang mit Akkus nicht immer gewährleistet. Durch Sturz, Überladen oder starke Entladung können Akkus unsichtbar intern Schaden nehmen und später in Brand geraten oder im Einzelfall gar explodieren. Die Gefahr steigt statistisch mit der Anzahl der eingesetzten Akkus, sie wird also in Zukunft weiter zunehmen. Gesetzgeber und Versicherungen legen Unternehmern daher eine Vielzahl von Vorgaben auf (Bild 2). Dazu zählt u.a. eine Gefährdungsbeurteilung der eingesetzten Arbeitsmittel und die Einweisung der Mitarbeiter. Verantwortlich für eventuelle Schäden ist dann der Inhaber oder Geschäftsführer. Vorsorge durch Mitarbeiterschulung und den Einsatz von Sicherheitsmaßnahmen wie der Systembrandschutzbox (Bild 2) minimieren die Brandgefahr und erhalten so den Versicherungsschutz im Schadensfall.

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