Sicherer Transport und Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus für Werkzeuge
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Die Box mit stabilen Tragegriffen gibt es in zwei Größen mit 40 x 30 cm Grundfläche und 21,5 oder 34 cm Höhe. Sie ist für Lithium-Akkus der UN-Verpackungsgruppe II, also die üblichen Werkzeugakkus zugelassen. Durch eine spezielle Brandschutzauskleidung und formbare Spezialkissen schützt die schlagzähe Kunststoffbox (Bild 1) die Akkus vor Erschütterungen und im Brandfall die Umgebung vor Feuer. Die Box mit ihren Gefahrgut-Aufklebern erfüllt alle Vorschriften für einen sicheren Akku-Transport auf der Straße und die stationäre Lagerung, auch für Akkus, die durch Sturz, Schlag oder Überhitzung beschädigt wurden.
Sorgfaltspflicht ernst nehmen
Im rauen Arbeitsalltag ist ein sachgemäßer Umgang mit Akkus nicht immer gewährleistet. Durch Sturz, Überladen oder starke Entladung können Akkus unsichtbar intern Schaden nehmen und später in Brand geraten oder im Einzelfall gar explodieren. Die Gefahr steigt statistisch mit der Anzahl der eingesetzten Akkus, sie wird also in Zukunft weiter zunehmen. Gesetzgeber und Versicherungen legen Unternehmern daher eine Vielzahl von Vorgaben auf (Bild 2). Dazu zählt u.a. eine Gefährdungsbeurteilung der eingesetzten Arbeitsmittel und die Einweisung der Mitarbeiter. Verantwortlich für eventuelle Schäden ist dann der Inhaber oder Geschäftsführer. Vorsorge durch Mitarbeiterschulung und den Einsatz von Sicherheitsmaßnahmen wie der Systembrandschutzbox (Bild 2) minimieren die Brandgefahr und erhalten so den Versicherungsschutz im Schadensfall.
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