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VGL ehrt die 50-jährige Verbandsmitgliedschaft des Landschaftsbau-Unternehmens Böllhoff

Für eine inzwischen 50 Jahre währende Mitgliedschaft im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen (VGL NRW) ist das Fachunternehmen Böllhoff GmbH & Co. KG aus Oberhausen ausgezeichnet worden. Geschäftsführer Georg Böllhoff konnte jüngst die Ehrenurkunde aus den Händen des Verbandspräsidenten Hans Christian Leonhards entgegen nehmen.

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VGL NRW
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Gegründet wurde das Unternehmen im Jahre 1927. Aus dem einstigen Familienbetrieb, der sich vor allem um die Pflege von Privatgärten kümmerte, hat sich das Unternehmen Böllhoff GmbH & Co. KG im Laufe der Jahre immer weiter entwickelt und vergrößert. Mittlerweile umfasst das Unternehmensgelände ganze fünf Hektar, was einer Größe von etwa sieben Fußballfeldern entspricht.

Das weiterhin familiär geprägte Unternehmen ist seit 1985 ein Ausbildungsbetrieb. Mehr als 70 Schulabsolventen begannen seither in der Fa, Böllhoff eine Berufslaufbahn als Landschaftsgärtner oder -gärtnerin. Das Unternehmen zählt durchschnittlich 60 Mitarbeiter. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen der Neubau und die Umgestaltung von Gärten, Grünanlagen und Freizeitflächen, die Pflege und Fällung von Bäumen für Privatkunden und öffentliche Auftraggeber. Ferner gehören Winterdienst und Straßenreinigung zum Leistungsspektrum.

Wie Hans Christian Leonhards verdeutlichte, haben die langjährigen Mitgliedsunternehmen durch ihr kontinuierliches  Verbandsengagement dazu beigetragen, dass der GaLaBau NRW heute eine politisch wirksame Interessenvertretung darstellt. Seinen Worten zufolge liefern die vergangenen Jahre zahlreiche Beispiele für eine erfolgreiche Verbandsarbeit.

Dazu gehört, dass es weiterhin Landesgartenschauen in NRW gibt – wie in diesem Jahr in Zülpich im südwestlichen Rheinland sowie 2017 in Bad Lippspringe in Ostwestfalen. Ebenfalls auf die Verbandsarbeit der Landschaftsgärtner zurückzuführen ist, dass Privatleute auch ihre Kosten für Gartenpflege gegenüber dem Finanzamt steuermindernd ansetzen können – und damit ebenso wie Aufwendungen für Handwerkerleistungen für die Hausinstandhaltung.

 

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