Lorenz betätigt sich seit 50 Jahren ehrenamtlich im GaLaBau
Für eine inzwischen 50 Jahre währende Mitgliedschaft im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen ist das Fachunternehmen Lorenz GmbH aus Bergisch Gladbach ausgezeichnet worden. Geschäftsführer Manfred Lorenz konnte in Oberhausen die Ehrenurkunde aus den Händen des Verbandspräsidenten Hans Christian Leonhards entgegen nehmen.
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Gegründet wurde das Familienunternehmen im Jahr 1904 von Gartenbautechniker Tillmann Lorenz. 1975 stieg dessen Enkel Manfred Lorenz nach dem frühen Tod seines Vaters Hermann Lorenz in den elterlichen Betrieb ein, dessen Geschicke er seither als geschäftsführender Gesellschafter lenkt. Das weitere Rüstzeug dafür hat er 1981 mit der Prüfung zum Gärtnermeister erworben, Neben den unternehmerischen Aufgaben engagierte sich Manfred Lorenz zusätzlich über Jahrzehnte intensiv für seinen Berufsstand. So ist er seit 2010 Ehrenpräsident des Verbandes GaLaBau NRW.
Das Fachunternehmen Lorenz ist seit 1970 ein Ausbildungsbetrieb. Mehr als 80 Schulabsolventen begannen seither in der Firma eine Berufslaufbahn als Landschaftsgärtner oder -gärtnerin. Das Unternehmen zählt durchschnittlich 50 Mitarbeiter. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen die Neu- und Umgestaltung von Gartenanlagen nebst Pflege für private und gewerbliche Kunden und öffentliche Auftraggeber sowie das professionelle Freiflächen-Management für die Wohnungswirtschaft.
Wie Hans Christian Leonhards verdeutlichte, haben die langjährigen Mitgliedsunternehmen durch ihr kontinuierliches Verbandsengagement dazu beigetragen, dass der GaLaBau NRW heute eine politisch wirksame Interessenvertretung darstellt. Seinen Worten zufolge liefern die vergangenen Jahre zahlreiche Beispiele für eine erfolgreiche Verbandsarbeit.
Dazu gehört, dass es weiterhin Landesgartenschauen in NRW gibt – wie in diesem Jahr in Zülpich im südwestlichen Rheinland sowie 2017 in Bad Lippspringe in Ostwestfalen. Ebenfalls auf die Verbandsarbeit der Landschaftsgärtner zurückzuführen ist, dass Privatleute auch ihre Kosten für Gartenpflege gegenüber dem Finanzamt steuermindernd ansetzen können – und damit ebenso wie Aufwendungen für Handwerkerleistungen für die Hausinstandhaltung.
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