EUROPÄISCHE HOLZHANDELSVERORDNUNG (EUTR)
Dem Holzhandel auf die Finger schauen
Bei der Verarbeitung von Hölzern müssen sich Landschaftsgärtner auf die Herkunftsdeklarationen
der Händler verlassen können. Diese zu prüfen, ist Aufgabe des Thünen-Kompetenzzentrums
Holzherkünfte in Hamburg. Dessen Direktor erläutert gesetzliche Regelungen, Methoden und
Ergebnisse der Untersuchungen von Holzproben, zum Beispiel aus Terrassendielen.
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Das Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz, das Holzhandelssicherungsgesetz (Holz-SiG), ist im Juli 2011 in Deutschland in Kraft getreten. Es soll in erster Linie die nationalen Kontrollen von Holzeinfuhren aus Ländern regeln, die mit der EU Partnerschaftsabkommen gegen den illegalen Holzeinschlag abgeschlossen haben (FLEGT-Abkommen = Forest Law Enforcement Governance and Trade). Entsprechende Abkommen werden bislang mit 15 Staaten ausgehandelt, unter anderen Gabun, Ghana, Kamerun, Indonesien, Malaysia, Vietnam, Guyana, Honduras. Im Rahmen dieser Abkommen richten die Partnerländer ein Genehmigungs- und Lizenzsystem ein, um zu gewährleisten, dass nur legal eingeschlagenes Holz in die EU exportiert wird. Im Gegenzug...
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