Arbeitslosenversicherung
Selbstständige können sich freiwillig versichern
Wer längere Zeit selbstständig war, hat nach Beendigung dieser Tätigkeit meist keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, selbst wenn davor jahrelang für ihn oder sie als Arbeitnehmer(in) Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden. Seit 2006 besteht die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung für Selbstständige
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