Hessen
Neues Gesetz in Kraft getreten
- Veröffentlicht am
Im September 2007 ist in Hessen das neue Bestattungsgesetz in Kraft getreten. Bis zum 31. Dezember 2012 hat es Gültigkeit, dann kommt es auf den Prüfstand. Aus der Sicht der Friedhofsgärtner wird die Bestattungspflicht für Totgeburten ebenso positiv angesehen wie der Friedhofszwang für Urnenbeisetzungen. Für Bestattungswälder, von denen die Hessen mittlerweile acht haben, gilt jetzt ein Zwang zur Einfriedung. Die, darauf wurde bei der Wintertagung der hessischen Friedhofsgärtner in Friedberg eindeutig hingewiesen, kann allerdings auch aus einer Wallhecke oder Ähnlichem bestehen. Friedhöfe, auch das ist neu, dürfen in Hessen nicht mehr ausschließlich von den Landräten genehmigt werden. Rund 30 Behörden sind mittlerweile am Verfahren...
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