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HANGSICHERUNG

Auf Baugrund und Wandstärke kommt’s an

Anhand eines konkreten Schadenfalls an einer Grundstücksgrenze mit Hangsicherung erklärt der Sachverständige Hermann Schall, was beim Bau einer Hangsicherung schiefgehen kann und welche Grundlagen zu beachten sind. |
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Der Kläger hat vor einigen Jahren entlang der Nordgrenze seines Grundstücks eine Wand aus Granitstelen errichtet, an die das höher gelegene Grundstück des Beklagten angrenzt. Der hatte die Stelenwand nachträglich rückseitig anfüllen lassen. Durch die Aufschüttung und die im geringen Abstand oberhalb errichtete Trockenmauer bestünde nun die Gefahr, dass sein Grundstück "in Mitleidenschaft gezogen" würde. Zum Nachweis legt er das Gutachten eines Ingenieurs vor. Die circa 110 cm hohe Trockenmauer dient der Hangsicherung. An vier Stellen wurde der Mauerfuß freigelegt, eine Bodensondierung durchgeführt und die Mauergeometrie vermessen. In der Anlage zum Gutachten finden sich die zugehörigen Schnitte. Die Mauer ist circa 35 cm stark. Sie wurde...
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