Bau- und Nachbarrecht
Vorsicht vor dem Nachbarn
Immer wieder werden wir Baurechtsanwälte von Landschaftsgärtnern um Rat gefragt, wenn sie Arbeiten im Bereich von Grundstücksgrenzen ausführen sollen und merken, dass der Nachbar ihres Kunden damit so nicht einverstanden ist. Auch wenn die Vorschriften Ländersache sind – es gibt ein paar Verhaltensregeln zu beachten. In jedem Fall ist Vorsicht geboten.
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Arbeiten an Grundstücksgrenzen können – auch für den an Nachbardifferenzen nicht beteiligten – ausführenden Unternehmer mit erheblichen Risiken verbunden sein. Immerhin ist er es, der (wenn auch im ausdrücklichen Auftrag seines Kunden) durch seine Arbeiten möglicherweise einen rechtswidrigen Zustand schafft oder für die Arbeiten das Grundstück des Nachbarn betreten muss. Vielfach fragt auch der Kunde den Landschaftsgärtner, ob oder in welchem Abstand von der Grundstücksgrenze er welche Bäume pflanzen, Zäune setzen oder Mauern und Abfangungen errichten darf. Schließlich sei dieser für solche Dinge ja der Profi. Serviceorientierte Unternehmen versuchen dann manchmal, die Fragen selbst zu klären oder mit dem Nachbarn eine Abstimmung...
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