Verwertung, Entsorgung, Kosten
Wohin mit dem Bodenaushub?
Über den Umgang mit Bodenaushub herrscht große Unsicherheit – zumal in jedes Bundesland eigene Gesetze hat. Die geplante Mantelverordnung, die bundeseinheitlich gelten soll, wurde aufgrund vieler Einwände noch nicht verabschiedet; die Verbände dringen auf praktikable Lösungen. Es gibt aber einige Grundregeln, die man beachten sollte.
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Wenn möglich wird Boden, der bei einer Baumaßnahme ausgehoben wird, einer Wiederverwendung zugeführt. Jedoch gilt Bodenaushub nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Abfall, sofern er nicht vor Ort wiederverwendet oder auf andere Weise weitergenutzt werden kann. Wie anderer Abfall muss er dann entsorgt, also der Verwertung zugeführt werden. Je nach Menge und Belastung des Materials sind unterschiedliche Regelungen je nach Land und individuellen Anforderungen der Entsorgungseinheit (Kiesgrube, Steinbruch, umgangssprachlich „Deponie") zu beachten. Dabei könnte alles so einfach sein. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (Laga) entwickelte 1994 eine Mitteilung zur „stofflichen Verwertung von mineralischen...
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