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Gehölzpflege und Verkehrssicherheit

Vollsperrung allein genügt nicht!

Bei Gehölzarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum muss die Arbeitsstelle fachgerecht abgesichert werden. Erfolgt dies nicht oder nur mangelhaft und kommt es dadurch zu Unfällen mit Personenschaden, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar Haftstrafen. Der Sachverständige André Konstantin Hidde erläutert, welche Rechtsgrundlagen für die Absicherung gelten.

Veröffentlicht am
Das ist noch nicht die eigentliche Vollsperrung, diese folgt im Straßenverlauf – mit mindestens fünf roten Baustellenlampen im Dauerlicht und ohne Zusatzzeichen „Anlieger frei bis …“. Neben der Sperrung sind noch andere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich
Das ist noch nicht die eigentliche Vollsperrung, diese folgt im Straßenverlauf – mit mindestens fünf roten Baustellenlampen im Dauerlicht und ohne Zusatzzeichen „Anlieger frei bis …“. Neben der Sperrung sind noch andere Sicherheitsmaßnahmen erforderlichAndré Konstantin Hidde
Fast jeder Autofahrer kennt diese Situation: in bewaldetem Gebiet hinter einer Kurve liegt ein Ast oder gar ein umgekippter Baum auf der Straße. Vollbremsung, Anhalten und Gefahrenstelle absichern – jeder weiß, dass ihn die Straßenverkehrsordnung (StVO) dazu verpflichtet. Also Warnblinkanlage einschalten, Warnweste an und Warndreieck raus. Welche gesetzlichen Grundlagen gelten jedoch für Fachfirmen, die am Straßenbegleitgrün oder im bewaldeten Bereich arbeiten? Zusätzlich zur StVO hat die Rechtsprechung auf Grundlage der §§823ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Grundsätze zur Verkehrssicherungspflicht entwickelt. Verkehrssicherung und Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum dienen grundsätzlich dem Schutz...
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