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Schäden an Pflasterflächen

Mängeln gezielt vorbeugen

Viele Schäden an Pflasterflächen lassen sich von vornherein vermeiden. Grundvoraussetzung ist natürlich ausreichende Fachkenntnis. Darüber hinaus sollten Planer und Ausführende ihre eigenen Leistungen systematisch selbst überwachen.

Veröffentlicht am
Dr. Sönke Borgwardt
Rechtlich wird ein Mangel als „unzureichende Leistung“ verstanden und definiert sich wie folgt: es liegt eine Abweichung vom vertraglich geschuldeten Zustand vor, eine Eigenschaft, die vertraglich zugesichert wurde, fehlt, die allgemein anerkannten Regeln der Technik wurden nicht beachtet, es wurde eine vertragswidrige Leistung erbracht oder es liegt ein Fehler vor, der den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufhebt oder mindert. Hierbei genügt das Vorhandensein eines Kriteriums, um eine Leistung als mangelhaft einzuordnen. Der Schaden ist die Veränderung an einem Bauwerk mit Beeinträchtigung des Aussehens, der Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit, der Dauerhaftigkeit oder der...
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