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Vertragscontrolling

Mit dem Vertrag fängt alles an

Für die Aufstellung von Bauverträgen gibt es keine einheitlichen Regelungen. Auch gibt es keine gesetzlichen Regelungen der Vertragsgestaltung. Walter Habermayer erklärt, worauf es beim Vertragscontrolling aus seiner Sicht ankommt.

Veröffentlicht am
Zu unterscheiden sind Bauverträge zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) in den unterschiedlichen Bereichen, etwa Verträge mit öffentlichen AG, mit Wohnungsbaugesellschaften, mit gewerblichen AG sowie Verträge mit Privatkunden. Die Vertragsgestaltung der AG unterliegen einer akribischen Überprüfung der Vertragsabschnitte (allgemeine Vertragsbedingungen, zusätzliche Vertragsbedingungen, Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) durch den AN. Vorausgesetzt werden hierfür langjährige Erfahrungen im Bauvertragsrecht. Bei besonders schwieriger Vertragsgestaltung sollte Rat bei einem Fachanwalt oder Verbandsjuristen eingeholt werden. Die Vertragsgestaltungen sind teilweise so umfangreich und oft widersprechen sie einander. Gerade hier...
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