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Arbeit und Personal

Insolvenz: Geschäftsführer ist und wird kein Arbeitnehmer

Veröffentlicht am
Der Geschäftsführer einer insolventen GmbH wird selbst dann nicht zum Arbeitnehmer des Insolvenzverwalters, wenn er für seine Mitarbeit von diesem eine Vergütung erhält. Das ist der Tenor eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 10 Sa 162/08). Im verhandelten Fall hatte der Insolvenzverwalter das Unternehmen, eine Metzgerei, weitergeführt und dem Kläger für dessen Tätigkeit als Betriebsleiter monatlich rund 2000 € überwiesen. Einige Monate später sprach der Insolvenzverwalter die Kündigung aus, worauf der ehemalige Geschäftsführer Kündigungsschutzklage erhob und Urlaubsabgeltungsansprüche geltend machte. Das Gericht wies beide Klagepunkte als unbegründet ab. Die Argumentation der Richter: Als Alleingeschäftsführer und...
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