Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Arbeit und Personal

Verdachtskündigung: erst Sachverhalt klären!

Veröffentlicht am
Bei Verdachtskündigungen besteht die Gefahr, dass der Arbeitnehmer zu Unrecht beschuldigt wird. Daher obliegt dem Arbeitgeber, vor dem Aussprechen der Kündigung in zumutbarem Maß alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, den Sachverhalt beziehungsweise Tathergang zu klären. Dazu gehört laut Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts auch, Personen zu befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder Kenntnis davon haben (LAG, Az.: 4/12 Sa 523/07).
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 149,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
  • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
2 Monate kostenlos testen
0,- EUR / 2 Monate
danach 214,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate