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Arbeit und Personal

Verdachtskündigung: erst Sachverhalt klären!

Veröffentlicht am
Bei Verdachtskündigungen besteht die Gefahr, dass der Arbeitnehmer zu Unrecht beschuldigt wird. Daher obliegt dem Arbeitgeber, vor dem Aussprechen der Kündigung in zumutbarem Maß alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, den Sachverhalt beziehungsweise Tathergang zu klären. Dazu gehört laut Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts auch, Personen zu befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder Kenntnis davon haben (LAG, Az.: 4/12 Sa 523/07).
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