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Arbeit und Personal

Auf ELSTER folgt ELENA

Veröffentlicht am
Ab 2010 sind die Monatsmeldungen durch den Arbeitgeber online möglich – und verpflichtend. Dem Elektronischer Entgeltnachweis (ELENA) genannten Verfahrensgesetz hat der Bundesrat am 6. März 2009 erwartungsgemäß zugestimmt. Die Daten sind dann für alle Beschäftigten an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln. Ab 2012 werden die papierlosen Meldungen auf Beantragungen auf Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld und Wohngeld erweitert. 2015 steht als das Jahr im Raum, ab dem alle Bescheinigungen des Sozialrechts in das Verfahren integriert werden können.
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