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Steuern

Vereinfachter Vorsteuerabzug ab 2010

Veröffentlicht am
Ab 2010 wird ein neues Vorsteuervergütungsgesetz eingeführt, das die Voranmeldungen nicht mehr als Antrag in Papierform, sondern nur noch elektronisch ermöglicht. Für deutsche Unternehmen ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig, die Erstattungssumme je Kalenderjahr muss mindestens 50 € betragen, der Antrag muss bis spätestens 30. September des folgenden Kalenderjahres eingereicht sein. Originalrechnungen müssen nicht eingereicht werden, Kopien können jedoch verlangt werden. Im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug hat der Bundesfinanzhof erneut deutlich gemacht, dass nur vage Beschreibungen in Rechnungen nicht ausreichend sind, um die Leistung zu identifizieren. Damit kann die Anerkennung beim Finanzamt scheitern. Entweder aus der...
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