Steuern
Doppelte Haushaltsführung auch ohne Trauschein anerkannt
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Der Bundesfinanzhof wies zwar die Klage eines Mannes ab, der an den Wochenenden seine weit entfernt wohnende Freundin besucht hatte und die dafür anfallenden Fahrtkosten von der Steuer absetzen wollte. Doch die Richter stellten auch klar, dass ein Trauschein nicht erforderlich ist, um doppelte Haushaltsführung geltend machen zu können. Relevant aber sei, dass sich beide Partner an den Kosten für die Haushaltsführung beteiligen. Das konnte im verhandelten Fall bereits in der Vorinstanz vor dem Finanzgericht München nicht nachgewiesen werden (BFH, Az.: VI B 37/08).
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