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Lexikon

Korruption

Veröffentlicht am
Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen. Unter Korruption im juristischen Sinne versteht man Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Diese Straftatbestände sind geregelt in den §§298 ff. StGB. Sind Amtsträger beteiligt, gelten die §§331 ff. StBG. Die Grenze zwischen der Gewährung kleinerer Gefälligkeiten oder Überlassung von Geschenken von geringem Wert und Bestechung ist keine eindeutige, sie wird immer wieder auch durch Gerichtsurteile definiert. So beurteilte etwa das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die Annahme einer Eintrittskarte im Wert von 250 € für ein Bundesligafußballspiel als Korruption und erkannte die Kündigung des...
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