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Interview mit Dr. Hans Martin Tschudi, Basel

„Das Schweizer Recht minutiös einhalten“

Die schwierigste Grenze für Betriebe aus der EU ist die EUAußengrenze zur Schweiz. Grenzüberschreitendes Arbeiten bedeutet hier einen deutlich erhöhten Bürokratie- und Kostenaufwand. DEGA GALABAU hat Dr. Hans Martin Tschudi gefragt, was beim Arbeiten in der Schweiz zu beachten ist.

Veröffentlicht am
privat
DEGA GALABAU: Herr Tschudi, was müssen GaLaBau-Betriebe beachten, die in der Schweiz tätig werden wollen? Tschudi: Das Fundament jeder Tätigkeit in der Schweiz ist das Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer vom 8. Oktober 1999 – das Entsendegesetz. Hinzu kommen die Bilateralen Verträge II, die die Schweiz mit der EU abgeschlossen hat. Der Vollzug liegt bei den Schweizer Kantonen, die das zum Teil unterschiedlich handhaben. Derzeit ist man dabei, eine bundeseinheitliche Regelung zu finden. DEGA GALABAU: Was verlangt das Entsendegesetz konkret? Tschudi: Jemand, der vorübergehend in der Schweiz arbeiten möchte, muss die Gesamtarbeitsverträge, die Tarifverträge, genau einhalten und sich mit den Arbeits- und vor allem den...
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