Betriebsführung
Kostenkalkulation 10: Nachtragskalkulation
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Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich im Verlauf einer Baustelle Änderungen im Bauablauf oder der Bauausführung ergeben, die die Kosten erheblich beeinflussen können. Treten zusätzliche Kosten auf, stellen Ausführungsfirmen diese dem Bauherrn als Nachtrag in Rechnung. Allerdings kann die Ausführungsfirma die Preise für diese Nachträge nicht willkürlich festlegen, sondern muss die rechtlichen Vorgaben der VOB/B und die Kalkulationsgrundlagen des Hauptangebotes berücksichtigen. Darüber hinaus muss sie durch eine plausible Kalkulation, die notfalls offengelegt werden muss, den neuen Preis nachvollziehbar begründen. Veränderung der Preisgrundlagen Möchte der Bauherr eine andere Leistung als die angebotene oder ändern sich vertraglich...
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