Teil 1: Anwendungsgrundlagen
Das BauFordSiG hat am 1. Januar 2009 das Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen (GSB) ersetzt. Während das GSB eher ein Schattendasein führte und vielen völlig unbekannt war, hat das BauFordSiG – obwohl es nur zwei Paragrafen umfasst – schon bei Veröffentlichung für Aufregung gesorgt. Was dahintersteckt und welche Konsequenzen das Gesetz für die Baupraxis hat, erklären die DEGA-Baurechtsexperten in den nächsten Serienteilen.
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