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Das Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG)

Teil 1: Anwendungsgrundlagen

Das BauFordSiG hat am 1. Januar 2009 das Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen (GSB) ersetzt. Während das GSB eher ein Schattendasein führte und vielen völlig unbekannt war, hat das BauFordSiG – obwohl es nur zwei Paragrafen umfasst – schon bei Veröffentlichung für Aufregung gesorgt. Was dahintersteckt und welche Konsequenzen das Gesetz für die Baupraxis hat, erklären die DEGA-Baurechtsexperten in den nächsten Serienteilen.

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Aktuelle Tipps geben dieDEG A-Baurechtsexperten André Bußmann und Klaus Feckler
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Tatsächlich brach über das Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) ein derartiger Sturm der Entrüstung los, dass es bereits nach rund sieben Monaten reformiert wurde. Dennoch steht es weiterhin erheblich in der Kritik. Hintergrund für die plötzliche „Popularität“ des Gesetzes sind kleine, aber entscheidende Änderungen gegenüber dem GSB, die zu erheblichen Konsequenzen für die Baupraxis führen. Unabhängig von der anhaltenden Kritik wird sich die Bauindustrie auf das neue Gesetz einstellen müssen. Für manchen wird außerdem der Hinweis interessant sein, dass das BauFordSiG eigentlich nicht primär zivilrechtliche Vorschriften, wie beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder die VOB/B beinhaltet, sondern ursprünglich – und immer...
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