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Das Bauforderungssicherungsgesetz

Was passiert bei Verwendungsfehlern?

Das Problem der Anwendbarkeit des BauFordSiG im GaLaBau ist bereist behandelt worden, ebenso wie die Einordnung von Geldern als Baugelder. Außerdem wurde festgehalten, dass Baugelder nur an solche Personen/Unternehmen ausgezahlt werden dürfen, die aufgrund eines Werk-, Dienst- oder Kaufvertrags am Bau beteiligt sind. In diesem Teil geht es um die Folgen des Verstoßes gegen die Verwendungspflichten des Baugeldes.

Veröffentlicht am
Aktuelle Tipps geben die  DEGA-BaurechtsexpertenAndré Bußmann und Klaus Feckler
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Die Firma Grünes Glück erstellt als Nachunternehmer der Dach & Fach GmbH eine Dachbegrünung. Diese empfängt hierfür von ihrem eigenen Auftraggeber Baugeld, leitet dieses aber nicht an die Firma Grünes Glück weiter. Als diese ihren Werklohn einklagt, wird über das Vermögen der Dach & Fach GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Firma Grünes Glück guckt in die Röhre, oder? Ohne das BauFordSiG könnte die Firma Grünes Glück ihre Forderung tatsächlich ausbuchen. Erfahrungsgemäß gibt es in den meisten Insolvenzverfahren keine, wenn überhaupt aber nur eine minimale Quote von wenigen Prozent der tatsächlichen Forderung. Der Verstoß ist strafbar Dieses Problem hat auch der Gesetzgeber gesehen und deshalb im neuen BauFordSiG die Folgen des...
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