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Verträge – Teil 1

Der Vertragsschluss

„Wir haben gar keinen Vertrag!“ Das ist ein Satz, den wir relativ häufig hören, wenn wir mit Mandanten eine Baumaßnahme besprechen. Tatsächlich denken die meisten, dass Verträge nur schriftlich geschlossen werden können. Das ist ein Trugschluss! Nur in wenigen Ausnahmefällen ist die Schriftlichkeit oder sogar die notarielle Beurkundung für einen Vertragsschluss vorgeschrieben.

Veröffentlicht am
Für fast alle Verträge gilt, dass sie schriftlich, jedoch auch mündlich, sogar allein durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden können. Es gilt also, dass auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag vollwirksam ist. Natürlich empfiehlt es sich immer, um weitestgehend Klarheit über die Vertragsinhalte zu bekommen, schriftliche Verträge abzuschließen. Im Folgenden geht es zunächst darum, wie überhaupt ein Vertrag zustande kommt. In den nächsten Teilen werden dann verschiedene Vertragstypen, die bei einem Bauvorhaben vorkommen können, im Einzelnen besprochen. Grundvoraussetzung: Angebot und Annahme Beginnen wir jedoch erst einmal mit den Grundlagen: Jeder Vertrag besteht grundsätzlich aus zwei sogenannten Willenserklärungen, dem Angebot...
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