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Vertragsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen und was dahintersteckt

Eigentlich kennt sie jeder – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dennoch kommt es vor, dass sich die Parteien eines Vertrags wundern, dass dieser tatsächlich auf Grundlage von AGB geschlossen wurde. Was sind also AGB und welche zusätzlichen Vereinbarungen in Verträgen sind zulässig?

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Aktuelle Tipps geben die  DEGA-BaurechtsexpertenAndré Bußmann und Klaus Feckler
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Zunächst stellt sich die Frage, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) überhaupt definiert werden. Was gehört dazu? Die Antwort gibt zunächst der § 305 Abs. 1 BGB. Hiernach sind AGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei, nämlich der Verwender, der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Dies muss man verinnerlichen: Alles das, was vorformuliert ist und zur mehrfachen Verwendung gedacht wurde, ist vertragsrechtlich als AGB zu bezeichnen. § 305 Abs. 1 BGB geht dabei ziemlich weit. Vielfach wurde nämlich versucht, durch möglichst raffinierte Gestaltungen Allgemeine Geschäftsbedingungen auszuschalten: So hat man sich die größte Mühe gegeben, Vertragsbedingungen...
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