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Ausbildungserlaubnis

Ausnahmen ­bestätigen die Regel

Die Erlaubnis für Betriebe, Lehrlinge auszubilden, ist eine Art Führerschein und hat mit diesem einiges gemeinsam. Zum Beispiel, dass man diese Erlaubnis verlieren kann – entgegen anderer Behauptungen aus der Branche. Wir haben zuständige Stellen dazu befragt.

Veröffentlicht am
Es ist eine heikle Sache – angesichts der sinkenden Azubi-Bewerberzahlen und der demografischen Situation, gerade in dünn besiedelten Regionen. Einem Betrieb die Ausbildungserlaubnis zu entziehen, „das gab’s noch nie“ oder „das ist nicht durchzusetzen“, so die Aussagen von Menschen, die sich stark in der Ausbildung engagieren. Doch das ist so nicht richtig. Wir haben bundesweit alle zuständigen Stellen dazu befragt. Acht der Ansprechpartner haben unsere Fragen beantwortet. Niemand zweifelt daran, dass so viele Betriebe wie möglich ausbilden sollten. Doch wenn ein Unternehmer gegen Vorschriften und Sitten verstößt, Lerninhalte nicht vermittelt werden und dessen Lehrlinge auffällig häufig die Prüfung nicht...
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